Sie suchen einen Immobiliennotar in Monaco, um Ihren Erwerb rechtssicher abzuwickeln und ohne Unsicherheiten voranzukommen? In Monaco ist der Notar der öffentliche Amtsträger, der die Urkunde beglaubigt, die Finanzströme verwaltet (Treuhandkonto) und eine Reihe wesentlicher rechtlicher Punkte überprüft. In diesem Leitfaden erläutern wir seine Rolle, die wichtigsten Schritte einer Transaktion sowie die geltenden Gebührenordnungen für Registrierungsabgaben und Beurkundungskosten im Fürstentum.
Der Immobiliennotar in Monaco: eine verlässliche Säule für Ihre Akquisitionen
Bevor Sie unterschreiben, ist es hilfreich zu verstehen, warum der Notar ein zentraler Akteur im Kaufprozess in Monaco ist: Er bietet einen rechtlichen Rahmen, eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der Urkunden und eine Absicherung der Zahlungen.
Ein öffentlicher Amtsträger als Garant der Rechtssicherheit im Fürstentum
Im Fürstentum werden Notare vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt und üben ihre Tätigkeit im gesamten Gebiet Monacos aus. Sie handeln im Namen des Staates, um den von ihnen aufgenommenen Urkunden den Status einer öffentlichen Urkunde zu verleihen.
Der Notar überprüft insbesondere die Identität und Geschäftsfähigkeit der Unterzeichner, die Kohärenz der Dokumente und die formale Konformität der Urkunde. Seine berufliche Haftung wird durch seine Unterschrift begründet, was zum hohen Anspruchsniveau in Monaco beiträgt.
Er bewahrt zudem die „Minuten“ (Originale) der Urkunden in seiner Kanzlei auf, was die Rückverfolgbarkeit von Titeln und Verpflichtungen im Zeitverlauf gewährleistet.
Die drei zugelassenen Notariatskanzleien auf dem Felsen
Notariatskanzleien in Monaco
- Maître Charles-Henri Rey
- Maître Magali Crovetto-Aquilina
- Maître Nathalie Auréglia-Caruso
In Monaco sind lediglich drei Notariatskanzleien zur Aufnahme öffentlicher Urkunden zugelassen. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie im offiziellen Verzeichnis der Regierung: Notare (offizielles Verzeichnis).
Sie haben freie Wahl. In der Praxis schlägt der Käufer häufig eine Kanzlei vor, doch jede Partei kann sich von einem eigenen Notar begleiten lassen. Entscheidend ist, von Beginn des Vorgangs an eine klare Organisation festzulegen (Zeitplan, Unterlagen, Finanzierung).
Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet: Er vertritt nicht eine Partei gegen die andere. Sein Auftrag besteht darin, die Urkunde in einem ausgewogenen, mit dem monegassischen Recht konformen Rahmen aufzunehmen.
Die wichtigsten Schritte der Transaktion – vom Kaufangebot bis zur notariellen Urkunde
Der Kaufprozess folgt einem strengen Protokoll. Als Agentur koordinieren wir den Austausch zwischen den Parteien, der Notariatskanzlei, den Banken und allen Beteiligten, damit jeder Schritt klar und beherrscht abläuft.
Die 4 Schritte Ihres Erwerbs
- 1. Zahlung einer Anzahlung (in der Regel ca. 10 %) auf das Treuhandkonto des Notars.
- 2. Zusammenstellung der Unterlagen: Identitätsnachweise, Konformitätsprüfungen (Geldwäschebekämpfung), Finanzierung.
- 3. Unterzeichnung der notariellen Urkunde und Überweisung des Restbetrags zuzüglich Gebühren.
- 4. Registrierung und Aufbewahrung des Titels (Minuten).
Verwaltung der Sicherheitsleistung und der Finanzströme
Sobald eine Einigung erzielt wird, wird in der Regel eine Anzahlung auf das Treuhandkonto des Notars geleistet (üblicherweise 10 % gemäß den üblichen Gepflogenheiten). Dabei handelt es sich um eine Vorauszahlung auf den Kaufpreis: Diese Anzahlung wird anschließend vom bei der endgültigen Unterzeichnung fälligen Restbetrag abgezogen.
Am Tag der Unterzeichnung überweist der Käufer den Restbetrag sowie die Gebühren. Der Notar gibt die Mittel erst an den Verkäufer frei, wenn die Urkunde unterzeichnet und alle Formalitäten gemäß den Anforderungen des Vorgangs abgesichert sind. Einen umfassenden Überblick über den Ablauf finden Sie in unserem Leitfaden zum Immobilienkauf in Monaco.
Vor der Unterzeichnung wird eine detaillierte Aufstellung erstellt (Preis, Anzahlung, Registrierungsabgaben, Beurkundungskosten, eventuelle hypothekenbedingte Kosten).
Konformitätsprüfung und Sorgfaltspflichten (AMSF – Monegassische Behörde für Finanzsicherheit)
Wie andere an Immobilientransaktionen beteiligte Fachleute wendet auch der Notar Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung an. In der Praxis umfasst dies insbesondere die Identifizierung der Parteien, die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, sofern zutreffend, sowie die Einholung von Nachweisen über die Herkunft der Mittel, wenn erforderlich.
Bei Beteiligung von Gesellschaften (SCI, monegassische Strukturen, ausländische Einheiten) überprüft der Notar zudem die Satzung, die Vollmachten des Unterzeichners und die Beteiligungskette, um die Transaktion rechtlich abzusichern.
Schließlich nimmt der Notar die erforderlichen Prüfungen zur Situation der Immobilie vor und organisiert bei Bedarf die Formalitäten im Zusammenhang mit einer Hypothekeneintragung bei Bankfinanzierung.
Notargebühren und Registrierungsabgaben verstehen
Über die rechtlichen Aspekte hinaus ist die Vorausplanung der Kosten entscheidend. In Monaco variieren die Gebührenordnungen für Registrierungsabgaben und Beurkundungskosten je nach Art der Immobilie und Profil des Käufers.


Gebührenordnungen für Wiederverkauf und Vorteile von Neubau / Kauf vom Plan (VEFA)
Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie betragen die Erwerbsnebenkosten für eine natürliche Person (oder eine in Monaco eingetragene Zivilgesellschaft) in der Regel 6,25 %, aufgeteilt auf Registrierungsabgaben und Notargebühren.
Bei einem Neubau oder Kauf vom Plan (VEFA) wird der Satz in der Regel auf 2,5 % reduziert. Dies ist ein wichtiger Parameter für Ihren Vergleich, neben dem Einstiegspreis und der Ausstattung. Entdecken Sie unsere prestigeträchtigen Neubauprogramme in Monaco.
Diese Prozentsätze beziehen sich auf Registrierungsabgaben und Beurkundungskosten, ohne Maklergebühren.
- 6,25 % für einen Wiederverkaufserwerb (Standardprofil)
- 2,5 % für Neubau / Kauf vom Plan (VEFA)
- Ohne Maklergebühren (in der Regel separat)
Übersicht der Erwerbskosten (ohne Maklergebühren)
| Käuferprofil | Gesamtsatz |
| Natürliche Person / monegassische Zivilgesellschaft (Wiederverkauf) | 6,25 % |
| Neubau oder Kauf vom Plan (VEFA) | 2,5 % |
| Offshore- oder ausländische Gesellschaft | 11,5 % |
| Immobilienhändler-Regime (Fachleute) | 1,5 % |
Besondere Besteuerung für Gesellschaften und Immobilienhändler
Bei einem Erwerb durch eine Offshore- oder ausländische Gesellschaft gilt in der Regel ein erhöhter Satz (bis zu 11,5 %). Dieser Punkt sollte im Vorfeld mit Ihren Beratern geklärt werden, um die für Ihre Situation am besten geeignete Struktur zu bestimmen.
Das Immobilienhändler-Regime ermöglicht Fachleuten einen reduzierten Satz (in der Regel 1,5 %), sofern die Anforderungen des Regimes erfüllt werden, insbesondere die Verpflichtung zum Weiterverkauf innerhalb einer festgelegten Frist (in der Regel 4 Jahre), bei Nichterfüllung drohen Strafzahlungen.
Bei Bankfinanzierung kann eine Hypothekeneintragung zusätzliche Kosten verursachen. Der Notar berechnet und vereinnahmt dann die entsprechenden Beträge gemäß dem Vorgang.
Maßgeschneiderte Begleitung für eine erfolgreiche Niederlassung in Monaco
Schließlich ist der Notar nicht nur ein Urkundenersteller: Er ist ein zentraler juristischer Ansprechpartner. Unsererseits sorgen wir für die Gesamtkohärenz des Projekts (Zeitplan, Anforderungen, Vertraulichkeit, Koordination), damit Ihre Niederlassung reibungslos verläuft.
Die Vollstreckbarkeit der Urkunde und der Vermögensschutz
Die notarielle Urkunde ist ein vollstreckbarer Titel. Sie verleiht der Urkunde eine besondere Rechtskraft und trägt zur Sicherheit der eingegangenen Verpflichtungen bei.
Je nach Ihrem Vorhaben (Familie, Vermögensübertragung, Besitzstruktur) kann der Notar auch bei verwandten Themen tätig werden (Schenkungen, Gestaltung der Besitzstruktur), in Abstimmung mit Ihren Beratern (Anwalt, Steuerberater), wenn dies erforderlich ist.
Rechtswert des Titels?
Die notarielle Urkunde ist ein vollstreckbarer Titel, was die Rechtssicherheit der Transaktion verstärkt.
Synergie zwischen Immobilienmakler und notarieller Beratung
Immobilienmakler und Notar arbeiten komplementär zusammen: Objektauswahl, Festlegung der Bedingungen, Zusammenstellung der Unterlagen, Terminplanung, Koordination mit Banken und der Notariatskanzlei. Diese Organisation ist besonders wertvoll bei komplexen oder vertraulichen Vorgängen.
Das Berufsgeheimnis und die Vertraulichkeit bilden das Fundament dieser Art von Projekten. Wir strukturieren den Informationsaustausch so, dass die Offenlegung sensibler Informationen minimiert wird.
Diese koordinierte Vorgehensweise erleichtert auch Ihr Niederlassungsprojekt. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Leitfaden: Wie Sie sich in Monaco niederlassen.
Zusammenfassend sichert der Notar die Urkunde ab, verwaltet die Finanzströme und stellt die Einhaltung der wesentlichen Formalitäten sicher. Wenn Sie voranschreiten möchten, können wir Ihr Projekt strukturieren (Budget, Kriterien, Zeitplan) und die Schritte mit der Notariatskanzlei koordinieren.
FAQ
Welche genaue Rolle hat der Notar bei meinem Immobilienerwerb in Monaco?
Der Notar ist ein öffentlicher Amtsträger: Er beglaubigt die Urkunde, verwahrt die Anzahlung treuhänderisch, überprüft die Identität und Geschäftsfähigkeit der Parteien und erledigt die erforderlichen Formalitäten (Registrierung, Aufbewahrung der Minuten). Er ist ein zentraler Akteur für die Rechtssicherheit einer Transaktion.
Welche Notariatskanzleien sind im Fürstentum zugelassen?
Drei Kanzleien sind in Monaco zugelassen: Maître Charles-Henri Rey, Maître Magali Crovetto-Aquilina und Maître Nathalie Auréglia-Caruso. Die offizielle Liste (und Kontaktdaten) finden Sie im Verzeichnis der Regierung: Notare (offizielles Verzeichnis).
Wie hoch sind die Notargebühren und Registrierungsabgaben?
In Monaco betragen die Erwerbskosten (Registrierungsabgaben + Beurkundungskosten) in der Regel 6,25 % für eine Bestandsimmobilie (Standardprofil) und 2,5 % für einen Neubau / Kauf vom Plan (VEFA). Diese Beträge verstehen sich ohne Maklergebühren, die einen separaten Posten darstellen.
Gibt es eine besondere Besteuerung für Erwerbe über eine Offshore-Gesellschaft?
Ja. Ein erhöhter Satz gilt in der Regel für Erwerbe über eine Offshore- oder ausländische Gesellschaft (häufig bis zu 11,5 %). Die Besitzstruktur sollte im Vorfeld analysiert werden, unter Berücksichtigung Ihrer Situation und der Transparenzanforderungen.
Welche Voraussetzungen gelten für das Immobilienhändler-Regime?
Das Immobilienhändler-Regime (Fachleuten vorbehalten) kann einen reduzierten Satz bieten (in der Regel 1,5 %), vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, insbesondere einer Weiterverkaufspflicht innerhalb einer festgelegten Frist (in der Regel 4 Jahre) und Strafzahlungen bei Nichterfüllung.
Wie gewährleistet der Notar die finanzielle Sicherheit der Transaktion?
Sofern der Vorgang ein Treuhandkonto vorsieht, wird die Anzahlung (in der Regel ca. 10 %) auf einem Konto der Kanzlei hinterlegt. Am Tag der Unterzeichnung verwaltet der Notar die Zahlung des Restbetrags und gibt die Mittel erst an den Verkäufer frei, wenn die notarielle Urkunde unterzeichnet und die Formalitäten gemäß den Anforderungen des Vorgangs abgesichert sind.




